Heinz Galle

Heinz Galle

mehr

»Ich war mir sicher, dass es wieder ein vereintes Deutschland geben wird.«

Heinz Galle wird am 30. Oktober 1953 in Torgau geboren. Mit zwei Brüdern wächst er im nahe gelegenen Schildau auf. Nach der Trennung der Eltern muss seine Mutter die drei Söhne allein großziehen, kann mit ihrer Arbeit auf einem Geflügelhof die Versorgung aber gut sichern. Als Heinz etwa zwölf Jahre alt ist, ziehen sie zum neuen Partner der Mutter nach Torgau.

Die Familie ist christlich geprägt. Mit den politischen Jugend­organisationen der DDR, den Jung- und Thälmann­pionieren und der Freien Deutschen Jugend (FDJ), kann Heinz sich nicht identifizieren, darum lehnt er die Mitgliedschaft ab. Seine Mutter überlässt ihren Kindern die Wahl zwischen Jugendweihe und Konfirmation, und im Gegensatz zu seinen Brüdern entscheidet sich Heinz für den Konfirmationsritus.

Nach dem Schulabschluss beginnt er eine Lehre im VEB Land­maschinen­bau Torgau. Heinz treibt viel Sport, er macht Lang­strecken­lauf, Kraftsport und Boxen. Aufgrund einer Herz­erkrankung und starker Medikamenten­gabe muss er aber ein Dreivierteljahr im Krankenhaus verbringen. Nach seiner Genesung ist die Arbeit als Landmaschinenschlosser zu schwer für ihn. Er bricht die Ausbildung ab und findet eine Anstellung in der Großbäckerei.

Im Juni 1971 wird Heinz von Beamten der Transportpolizei auf dem Torgauer Bahnhof festgenommen, ohne Auskunft darüber zu erhalten, was ihm vorgeworfen wird. Auch auf der Polizeiwache gibt es zunächst keinerlei Information, stattdessen greift man nach der Kette, die er trägt, und will ihm den Schmuck vom Hals reißen. Heinz setzt sich zur Wehr.

»Ich räumte dort ein bisschen auf und machte denen klar, dass man mir nicht an die Wäsche geht.«

Dann nimmt er die Kette ab und legte sie vor sich auf den Tisch. Es ist ein »Ehrenkreuz der Deutschen Mutter«, das er auf dem Schutt gefunden und schließlich an einer Halskette befestigt hat, weil es ihm gefällt. Schon seit Wochen trägt er den Anhänger, ohne seine genaue Bedeutung zu kennen. Dass es sich beim Mutterkreuz um eine nationalsozialistische Auszeichnung handelt, erfährt er erst viel später.

Die Beamten sehen den Kettenanhänger jedoch als gewollte Provo­kation im Zusammen­hang mit dem gerade stattfindenden VIII. Parteitag der SED. Nacheinander verhören ihn Beamte der Volks­polizei, der Kriminalpolizei und zum Schluss des Ministeriums für Staatssicherheit MfS. Heinz gelingt es, sich vom autoritären Gebaren der Männer nicht einschüchtern zu lassen.

Nach stundenlangen Verhören wird er schließlich in eine Arrestzelle gesperrt. Er muss am nächsten Morgen um vier Uhr seinen Dienst in der Bäckerei antreten und sagt den Beamten Bescheid. Erst um fünf Uhr entlässt man ihn.

Wenige Wochen später erlebt Heinz einen weiteren Zusammenstoß mit der Volks­polizei. Nach einer Betriebsfeier im Kreiskulturhaus Torgau wird die angetrunkene, laut singende Gruppe von drei Beamten angehalten und aufgefordert, sich auszuweisen. Heinz kennt einen der Beamten gut, doch der Volks­polizist streitet die Bekanntschaft vehement ab.

Als Reaktion auf diese Verleugnung weigert sich Heinz, seinen Ausweis vorzuzeigen, und es kommt zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit den Polizisten. Erst mit herbeigerufener Verstärkung ist Heinz zu überwältigen. Erneut wird er festgenommen und bis zum nächsten Nachmittag in einer Zelle verwahrt.

Nach einem dritten Vorfall, bei dem Heinz der DDR-Staatsmacht negativ auffällt, tauchen unvermittelt am 11. November 1971 Beamte auf seiner Arbeitsstelle auf und verhaften ihn. Heinz ist mittlerweile volljährig. Er wird nach Leipzig transportiert, wo man ihn dem Haftrichter vorführt. Die Anklage lautet: mehrfache Staatsverleumdung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Missachtung staatlicher Symbole.

Beamte in Zivil, vermutlich vom MfS, verhören ihn wiederholt und versuchen, weiteres belastendes Material zu sammeln. Bei einer Hausdurchsuchung werden die Beatles- und Rolling-Stones-Plakate mitgenommen, die die Wände von Heinz’ Jugendzimmer schmücken.

Heinz verbringt fünf Monate Untersuchungshaft in den Leipziger Haftanstalten in der Beethovenstraße und der Alfred-Kästner-Straße. Er wird in eine zwei mal vier Meter breite Zelle gesperrt, in der zwei Doppelstockbetten stehen, die jedoch schon von vier Männern besetzt sind. Heinz muss auf dem Boden schlafen.

In der angrenzenden Zelle liegt ein junger Mann, den er aus seiner Ausbildungszeit kennt. Als die Wachhabenden mitbekommen, wie die beiden heimlich miteinander reden, wird Heinz in Einzelhaft gesteckt. Der Weg dorthin ist ein Spießrutenlauf.

»Auf jedem Treppenabsatz stand dann einer. Wenn du nicht schnell genug warst, hast du eine draufgekriegt.«

Während der Untersuchungshaft bereitet sich Heinz mithilfe des DDR-Strafgesetzbuchs und den wertvollen Ratschlägen älterer Mithäftlinge intensiv auf die im April 1972 stattfindende Gerichts­verhandlung vor, um seine Verteidigung selbst zu übernehmen.

Der Beamte, der ihn in den Gerichtssaal führt, will ihn überreden, die Notizen wegzuwerfen. Er behauptet, das Urteil stehe doch längst fest und Heinz habe mit mindestens vier Jahren Strafvollzug zu rechnen. Doch der 18-Jährige bleibt beharrlich.

Vor dem Amtsgericht Torgau wird Heinz wegen »Staats­verleumdung« zu 20 Monaten Haft verurteilt. Die anderen Anklagepunkte müssen fallengelassen werden, da sich der einzige Belastungszeuge als widersprüchlich erweist und Heinz sich auf einen Paragrafen beruft, der es ihm ermöglicht, die Aussage dieses Zeugen abzulehnen.

Mit diesem kleinen Triumph geht Heinz erhobenen Hauptes aus dem Gerichtssaal und gibt dem Staatsanwalt eine Voraussage mit auf den Weg, von der er überzeugt ist:

»Es wird der Tag kommen, da haben wir ein vereintes Deutschland.«

Nach dem Urteilsspruch wird Heinz zunächst nach Leipzig zurückgebracht, dann geht es im Grotewohl-Express in eine Haftanstalt in Gera, wo er in einer Großraumzelle unterkommt. Aber Gera ist nur eine Durchgangsstation, nach zwei Tagen transportiert man Heinz in das Haftarbeitslager Maxhütte Unterwellenborn.

Arbeit gilt im Strafvollzug der DDR als probates Mittel zur Erziehung, Disziplinierung und Wieder­eingliederung von Straf­tätern. Diese pädagogische Auffassung der sozialistischen Justiz trägt auch gleichzeitig zur ökonomischen Stabilisierung der stets klammen Wirtschaft bei.

DDR-Unternehmen fordern gezielt Häftlinge als Ersatz für fehlende Arbeitskräfte oder für besonders schwere und gefährliche Arbeiten an. Sie setzen Tausende Häftlingsarbeiter direkt in ihren Fabri­kations­hallen ein oder lassen innerhalb der Haftanstalten produzieren. Außerdem werden Haftarbeitslager eigens in der Nähe von wirtschaftlich wichtigen Betrieben eingerichtet.

Die Haft in einem Arbeitslager ist in den Augen der Verantwort­lichen eine Vergünstigung, denn hier existieren gelockerte Haftbedingungen: Statt Zellen gibt es weniger scharf bewachte Gruppenunterkünfte mit teilweise besseren hygienischen Bedingungen als in den Gefängnissen. Bis 1962 ist es den Inhaftierten sogar möglich, durch Übererfüllung der Produktions­leistung die Haftzeit zu verkürzen.

Das Arbeitslager Maxhütte Unterwellenborn liegt nahe eines Stahl- und Walzwerks etwa 60 Kilometer südwestlich von Gera. Die Maxhütte wird 1872 in Betrieb genommen und ab 1936 vollständig auf die Rüstungsproduktion umgestellt. Während des Zweiten Weltkriegs müssen zahlreiche Kriegsgefangene in dem Werk Zwangsarbeit verrichten.

1946 wird das Werk enteignet und 1948 als Volkseigener Betrieb weitergeführt. Anfangs ist die Maxhütte der einzige Roheisen­produzent in der Sowjetischen Besatzungszone SBZ, da andere Stahlwerke den Reparationsleistungen zum Opfer fallen. Von 1949 bis 1987 existiert in der Nähe des Werks ein Haft­arbeits­lager, das als »Straf­vollzugs­einrichtung« noch bis zum Ende der DDR weitergeführt wird.

Heinz werden im Haftarbeitslager Unterwellenborn schwere Abrissarbeiten mit dem Presslufthammer zugewiesen. Anfangs benötigt er vollen Körpereinsatz, um das schwere Gerät zu handhaben. In einem Bereich herrscht eine enorme Hitze, dann wiederum muss Heinz sich bei Bohrungen tief in die Erde graben, wo die Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt liegen.

Die Häftlinge arbeiten sechs Tage die Woche. Wenn sie erschöpft und verschmutzt in ihre Unterkünfte zurückkehren, gibt es oft kein Wasser in den Duschen, denn unten im Tal werden Unmengen davon zum Kühlen der Gussformen verbraucht.

»In Unterwellenborn hat man mich fertiggemacht. Seelisch und auch physisch.«

Insbesondere die neu eingetroffenen Häftlinge haben unter körperlicher Gewalt, ausgeübt von den Mithäftlingen, sowie unter den Bestrafungen des Wachpersonals zu leiden.

Die Arrest­zellen bestehen aus zwei mit einem Gitter voneinander getrennten Bereichen. In einem Teil steht die Pritsche für die Nachtruhe, in dem anderen Teil gibt es nur so wenig Platz, dass der Häftling tagsüber zum Stehen gezwungen ist. Grober Steinputz verhindert das Anlehnen an die Wand. Wer beim Sitzen erwischt wird, bekommt Haftverlängerung.

Heinz wird schließlich eingesetzt, an einem Betonwürfel von vier Metern Kantenlänge eine Unterhöhlung für Abwasserleitungen vorzunehmen. Stundenlang sitzt er dafür auf dem kalten Lehm­boden. Pausen, in denen er aufstehen und etwas Luft schnappen kann, dulden die Aufseher selten.

Schon bald bekommt er gesundheitliche Probleme: Das Steißbein ist vom vielen Sitzen entzündet. Auf der Krankenstation ver­schlimmert sich sein Zustand rapide, darum verlegt ihn der Arzt ins Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf.

Die Räumlichkeiten des Haftkrankenhauses spotten ihrer Bezeichnung, denn hier sind die hygienischen Zustände desolat. Heinz wird einer Operation unterzogen, doch die Steißbeinfistel will nicht heilen. Zwei Monate lang muss die Wunde täglich in einer ausgesprochen schmerzhaften Prozedur gespült werden.

Aus Anlass des 23. Jahrestages der Staatsgründung der Deutschen Demokratischen Republik am 6. Oktober 1972 beschließt der Staatsrat der DDR eine Amnestie für insgesamt 32000 Gefangene. Auch politische Häftlinge werden entlassen, davon 2000 in die Bundesrepublik.

Heinz wird ins Wachkommando beordert und befragt, wie er zu der Entlassungsaktion stünde. Er honoriert die Amnestie, setzt die Wachhabenden aber auch darüber in Kenntnis, dass sich seine Meinung über den SED-Staat damit nicht ändere.

»Bloß weil ihr uns hier rauslasst, werdet ihr nicht auf einmal Götter.«

Nach seinem offenen Bekenntnis muss Heinz noch weitere drei Monate im Haftkrankenhaus bleiben. Er ist mittlerweile genesen und wird für Hilfstätigkeiten in der Krankenpflege eingesetzt.

Am 10. Januar 1973, nach verbüßten 15 Monaten Haft, entlässt man ihn. Die verbleibenden fünf Monate seiner Strafe werden zu fünf Jahren Bewährung mit Meldepflicht ausgesetzt. Über die Zeit in der Haft muss er eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Das verordnete Schweigen macht es dem jungen Mann nicht leichter, sich nun wieder ins Alltagsleben zu integrieren.

»Bis zur Wende sprach ich mit niemand darüber. Vertrauen hatte ich zu gar keinem.«

Heinz bekommt eine Arbeitsstelle in seinem ehemaligen Lehr­betrieb im Landmaschinen­bau zugewiesen. Er absolviert einen Schweißer-Lehrgang, erwirbt den Kranführerpass und beginnt dann eine Tätigkeit im Tanklager der Torgauer Minol-Tankstelle. Kategorisch festgelegte Zuständigkeiten und mangelnde Ressourcen vergrämen ihm die Arbeit jedoch. Heinz wechselt zu einer Anstellung als Techniker in der Brauerei Torgau.

Seine Aufmerksamkeit lenkt er unterdessen auf ein neues Hobby. Bis 1982 fährt er Motocross, danach Langstreckenrallyes. Seit 1983 fährt Heinz jährlich zur FIM-Rallye nach Ungarn. Bei diesem mehrtägigen Wettbewerb treffen sich etwa 2000 Motorrad­begeisterte aus 30 Ländern, die sowohl für Motorradclubs als auch in Form von National­mannschaften gegeneinander antreten. Die DDR stellt einen Motorrad-Nationalkader auf, und zu seinem Erstaunen ist Heinz 1986 Teil dieser National­mannschaft.

Heinz Galle auf dem Motorrad, Sommer 1994

Im August 1989 ist der Schauplatz der FIM-Rallye das ungarische Sopron. Ganz in der Nähe dieses Ortes findet am 19. August 1989 das sogenannte Paneuropäische Picknick statt – eine Friedens­demonstration, bei der die österreichisch-ungarische Grenze symbolisch für drei Stunden geöffnet wird. Mehr als 600 DDR-Bürger nutzen die Veranstaltung, um nach Österreich zu flüchten und sich von dort aus in die Bundesrepublik oder andere Länder abzusetzen. Am 11. September 1989 öffnet Ungarn seine Grenzen für DDR-Bürger endgültig.

Über den österreichischen Rundfunk erreicht die Motorradfreunde eine Falschmeldung, dass die Grenzen geschlossen seien. Die Männer befürchten, dieses Treffen sei ihr letztes, und stehen vor der Entscheidung, spontan noch die Gelegenheit zu nutzen, von hier aus zu fliehen. Heinz entscheidet sich dafür, in der DDR zu bleiben.

»Ich war davon überzeugt, dass jede Hand gebraucht wird.«

Im gesamten Gebiet der DDR kommen nun die Ereignisse der Friedlichen Revolution in Gang. Heinz nimmt am ersten Bürger­forum teil, das am 8. Oktober 1989 im Gemeindehaus Torgau stattfindet. Vor den ungefähr 160 Teilnehmern werden die Gründungsaufrufe verschiedener Gruppen verlesen, Heinz schließt sich daraufhin dem Neuen Forum an, eine Bürgerbewegung, welche die Friedliche Revolution wesentlich prägt.

Bei allen Aktivitäten ist Heinz an vorderster Front dabei. Er läuft bei den Demonstrationen mit, unterstützt das Leipziger Bürger­komitee bei der Besetzung der »Runden Ecke«, dem Sitz der Bezirksverwaltung der Staatssicherheit am Dittrichring, und wird in den Sprecherrat des Torgauer Neuen Forums gewählt.

Im Dezember 1989 übernimmt er eine verantwortungsvolle Aufgabe, die ihn mehr als ein Jahr lang erheblich beansprucht: Heinz wird Beauftragter der letzten DDR-Regierung für die Auflösung des MfS bzw. dessen Nachfolger, das Amt für Nationale Sicherheit AfNS, im Kreis Torgau.

Er führt die Stilllegung der konspirativen Objekte der Torgauer Staatssicherheit durch. Dies bedeutet, sämtliche Gebäude und Wohnungen zu erkunden und zu registrieren, die das MfS beispielsweise für Treffen mit Spitzeln genutzt hat. Die Immobilien werden anschließend ausgeräumt und wenn möglich an den ehemaligen Eigentümer zurückgegeben.

In Torgau vernichten die Mitarbeiter des MfS an ihren letzten Arbeitstagen Aktenmaterial in großem Stil. Manchmal sind die Orte, die Heinz untersucht, ebenfalls bereits geräumt. Im Fort Zinna sind die Räumlichkeiten der Stasi besenrein.

»Das waren ja keine dummen Leute, so, wie es manchmal hingestellt wird. Die wussten genau, was los ist.«

Heinz erhält einen Ausweis, der ihn berechtigt, alle infrage kommenden Räume zu betreten und Unterlagen einzusehen. Ein Beamter der Torgauer Kriminalpolizei ist stets als Zeuge mit vor Ort. Amtliche Versiegelungen darf jedoch nur ein Staatsanwalt anbringen. Der Staatsanwalt, der ihm an die Seite gestellt wird, ist der Anklagevertreter aus seiner Gerichtsverhandlung vor 18 Jahren. Er erkennt Heinz nicht wieder.

Als sie schon eine Weile zusammenarbeiten, gesteht ihm der Jurist jedoch seine Angst vor der Rache derjenigen, die er früher ins Gefängnis gebracht hat, und Heinz gibt sich daraufhin zu erkennen. Fortan vermeiden die beiden Männer das Thema.

Diesen Ausweis erhält Heinz Galle als Beauftragter für die Auflösung des MfS vom Bürger­komitee Leipzig.

Die Stilllegung der konspirativen Objekte ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und nimmt beinahe Heinz’ gesamte freie Zeit in Anspruch. Sein Vorgesetzter in der Torgauer Brauerei ist kulant und stellt ihn sogar stundenweise frei, wenn eine Begehung in die Arbeitszeit fällt.

Heinz’ Tätigkeit ist aber nicht überall gern gesehen. Der ehemalige Leiter der Dienststelle des MfS in Torgau wirft ihm vor, daran Schuld zu sein, dass er jetzt keine Arbeit mehr habe. Auch in der Bevölkerung werden manchmal Stimmen gegen ihn laut.

»Ich war immer einer, der als gefährlich angesehen wurde.«

Durch seine Tätigkeit ist es Heinz möglich, sich um eines der ehemaligen konspirativen Häuser zu bemühen, für das kein rechtmäßiger Eigentümer ausgemacht werden konnte. Als er ein ehemaliges Ferienheim in Schildau betritt, ist er sofort von der himmlischen Ruhe des Waldgrundstücks fasziniert. Am 14. September 1990 erhält er den Nutzungsvertrag für sein neues Zuhause.

Einen Tag später verunglückt Heinz schwer mit seinem Motorrad. Die Genesung zieht sich über zweieinhalb Jahre hin, erst nach zahlreichen Aufenthalten in verschiedenen Kliniken heilt seine Beinverletzung.

Selbst während dieser Zeit setzt er seine Tätigkeit für das Bürger­komitee fort. Die Landrätin stellt ihm einen Wagen mit Fahrer zur Verfügung, damit er auch an den Treffen in Leipzig teilnehmen kann. Von ihr wird er letztendlich auch noch in eine Kommission zur Überprüfung des öffentlichen Dienstes im Kreis Torgau berufen.

1994 beantragt Heinz seine politische Rehabilitierung. Nach seiner Entlassung aus der Torgauer Brauerei arbeitet er auf Basis von ABM-Stellen und befristeten Arbeitsverhältnissen bei der evangelischen Kirche.

Heinz hat drei Töchter und lebt heute mit seiner Lebenspartnerin auf dem Waldgrundstück in Schildau. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. (VOS), stellvertretender Vorsitzender der Bezirksgruppe Wurzen und engagiert sich im Beirat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Als Zeitzeuge ist er bei vielen Veranstaltungen in Schulen aktiv und führt Gespräche für die zeitgeschichtliche Forschung.

Seine Stasi-Akte hat Heinz schon bei der ersten möglichen Gelegenheit, während seiner Tätigkeit für das Bürger­komitee, eingesehen. Aktuell hat er die Nachforschung nach weiterem Aktenmaterial über ihn beantragt. Seine bislang eingesehene Akte war zu dünn; die Untersuchung läuft noch.

Durch sein Engagement zur Wendezeit und die detaillierte Beschäftigung mit dem Machtapparat der DDR hat Heinz sein Schicksal auf eine gewisse Weise verarbeitet, dennoch hängen ihm auch heute noch bestimmte Erinnerungen schmerzhaft nach.

»Ich war mir sicher, dass es wieder ein vereintes Deutschland geben wird.«

Heinz Galle wird am 30. Oktober 1953 in Torgau geboren. Mit zwei Brüdern wächst er im nahe gelegenen Schildau auf. Nach der Trennung der Eltern muss seine Mutter die drei Söhne allein großziehen, kann mit ihrer Arbeit auf einem Geflügelhof die Versorgung aber gut sichern. Als Heinz etwa zwölf Jahre alt ist, ziehen sie zum neuen Partner der Mutter nach Torgau.

Die Familie ist christlich geprägt. Mit den politischen Jugend­organisationen der DDR, den Jung- und Thälmann­pionieren und der Freien Deutschen Jugend (FDJ), kann Heinz sich nicht identifizieren, darum lehnt er die Mitgliedschaft ab. Seine Mutter überlässt ihren Kindern die Wahl zwischen Jugendweihe und Konfirmation, und im Gegensatz zu seinen Brüdern entscheidet sich Heinz für den Konfirmationsritus.

Nach dem Schulabschluss beginnt er eine Lehre im VEB Land­maschinen­bau Torgau. Heinz treibt viel Sport, er macht Lang­strecken­lauf, Kraftsport und Boxen. Aufgrund einer Herz­erkrankung und starker Medikamenten­gabe muss er aber ein Dreivierteljahr im Krankenhaus verbringen. Nach seiner Genesung ist die Arbeit als Landmaschinenschlosser zu schwer für ihn. Er bricht die Ausbildung ab und findet eine Anstellung in der Großbäckerei.

Im Juni 1971 wird Heinz von Beamten der Transportpolizei auf dem Torgauer Bahnhof festgenommen, ohne Auskunft darüber zu erhalten, was ihm vorgeworfen wird. Auch auf der Polizeiwache gibt es zunächst keinerlei Information, stattdessen greift man nach der Kette, die er trägt, und will ihm den Schmuck vom Hals reißen. Heinz setzt sich zur Wehr.

»Ich räumte dort ein bisschen auf und machte denen klar, dass man mir nicht an die Wäsche geht.«

Dann nimmt er die Kette ab und legte sie vor sich auf den Tisch. Es ist ein »Ehrenkreuz der Deutschen Mutter«, das er auf dem Schutt gefunden und schließlich an einer Halskette befestigt hat, weil es ihm gefällt. Schon seit Wochen trägt er den Anhänger, ohne seine genaue Bedeutung zu kennen. Dass es sich beim Mutterkreuz um eine nationalsozialistische Auszeichnung handelt, erfährt er erst viel später.

Die Beamten sehen den Kettenanhänger jedoch als gewollte Provo­kation im Zusammen­hang mit dem gerade stattfindenden VIII. Parteitag der SED. Nacheinander verhören ihn Beamte der Volks­polizei, der Kriminalpolizei und zum Schluss des Ministeriums für Staatssicherheit MfS. Heinz gelingt es, sich vom autoritären Gebaren der Männer nicht einschüchtern zu lassen.

Nach stundenlangen Verhören wird er schließlich in eine Arrestzelle gesperrt. Er muss am nächsten Morgen um vier Uhr seinen Dienst in der Bäckerei antreten und sagt den Beamten Bescheid. Erst um fünf Uhr entlässt man ihn.

Wenige Wochen später erlebt Heinz einen weiteren Zusammenstoß mit der Volks­polizei. Nach einer Betriebsfeier im Kreiskulturhaus Torgau wird die angetrunkene, laut singende Gruppe von drei Beamten angehalten und aufgefordert, sich auszuweisen. Heinz kennt einen der Beamten gut, doch der Volks­polizist streitet die Bekanntschaft vehement ab.

Als Reaktion auf diese Verleugnung weigert sich Heinz, seinen Ausweis vorzuzeigen, und es kommt zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit den Polizisten. Erst mit herbeigerufener Verstärkung ist Heinz zu überwältigen. Erneut wird er festgenommen und bis zum nächsten Nachmittag in einer Zelle verwahrt.

Nach einem dritten Vorfall, bei dem Heinz der DDR-Staatsmacht negativ auffällt, tauchen unvermittelt am 11. November 1971 Beamte auf seiner Arbeitsstelle auf und verhaften ihn. Heinz ist mittlerweile volljährig. Er wird nach Leipzig transportiert, wo man ihn dem Haftrichter vorführt. Die Anklage lautet: mehrfache Staatsverleumdung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Missachtung staatlicher Symbole.

Beamte in Zivil, vermutlich vom MfS, verhören ihn wiederholt und versuchen, weiteres belastendes Material zu sammeln. Bei einer Hausdurchsuchung werden die Beatles- und Rolling-Stones-Plakate mitgenommen, die die Wände von Heinz’ Jugendzimmer schmücken.

Heinz verbringt fünf Monate Untersuchungshaft in den Leipziger Haftanstalten in der Beethovenstraße und der Alfred-Kästner-Straße. Er wird in eine zwei mal vier Meter breite Zelle gesperrt, in der zwei Doppelstockbetten stehen, die jedoch schon von vier Männern besetzt sind. Heinz muss auf dem Boden schlafen.

In der angrenzenden Zelle liegt ein junger Mann, den er aus seiner Ausbildungszeit kennt. Als die Wachhabenden mitbekommen, wie die beiden heimlich miteinander reden, wird Heinz in Einzelhaft gesteckt. Der Weg dorthin ist ein Spießrutenlauf.

»Auf jedem Treppenabsatz stand dann einer. Wenn du nicht schnell genug warst, hast du eine draufgekriegt.«

Während der Untersuchungshaft bereitet sich Heinz mithilfe des DDR-Strafgesetzbuchs und den wertvollen Ratschlägen älterer Mithäftlinge intensiv auf die im April 1972 stattfindende Gerichts­verhandlung vor, um seine Verteidigung selbst zu übernehmen.

Der Beamte, der ihn in den Gerichtssaal führt, will ihn überreden, die Notizen wegzuwerfen. Er behauptet, das Urteil stehe doch längst fest und Heinz habe mit mindestens vier Jahren Strafvollzug zu rechnen. Doch der 18-Jährige bleibt beharrlich.

Vor dem Amtsgericht Torgau wird Heinz wegen »Staats­verleumdung« zu 20 Monaten Haft verurteilt. Die anderen Anklagepunkte müssen fallengelassen werden, da sich der einzige Belastungszeuge als widersprüchlich erweist und Heinz sich auf einen Paragrafen beruft, der es ihm ermöglicht, die Aussage dieses Zeugen abzulehnen.

Mit diesem kleinen Triumph geht Heinz erhobenen Hauptes aus dem Gerichtssaal und gibt dem Staatsanwalt eine Voraussage mit auf den Weg, von der er überzeugt ist:

»Es wird der Tag kommen, da haben wir ein vereintes Deutschland.«

Nach dem Urteilsspruch wird Heinz zunächst nach Leipzig zurückgebracht, dann geht es im Grotewohl-Express in eine Haftanstalt in Gera, wo er in einer Großraumzelle unterkommt. Aber Gera ist nur eine Durchgangsstation, nach zwei Tagen transportiert man Heinz in das Haftarbeitslager Maxhütte Unterwellenborn.

Arbeit gilt im Strafvollzug der DDR als probates Mittel zur Erziehung, Disziplinierung und Wieder­eingliederung von Straf­tätern. Diese pädagogische Auffassung der sozialistischen Justiz trägt auch gleichzeitig zur ökonomischen Stabilisierung der stets klammen Wirtschaft bei.

DDR-Unternehmen fordern gezielt Häftlinge als Ersatz für fehlende Arbeitskräfte oder für besonders schwere und gefährliche Arbeiten an. Sie setzen Tausende Häftlingsarbeiter direkt in ihren Fabri­kations­hallen ein oder lassen innerhalb der Haftanstalten produzieren. Außerdem werden Haftarbeitslager eigens in der Nähe von wirtschaftlich wichtigen Betrieben eingerichtet.

Die Haft in einem Arbeitslager ist in den Augen der Verantwort­lichen eine Vergünstigung, denn hier existieren gelockerte Haftbedingungen: Statt Zellen gibt es weniger scharf bewachte Gruppenunterkünfte mit teilweise besseren hygienischen Bedingungen als in den Gefängnissen. Bis 1962 ist es den Inhaftierten sogar möglich, durch Übererfüllung der Produktions­leistung die Haftzeit zu verkürzen.

Das Arbeitslager Maxhütte Unterwellenborn liegt nahe eines Stahl- und Walzwerks etwa 60 Kilometer südwestlich von Gera. Die Maxhütte wird 1872 in Betrieb genommen und ab 1936 vollständig auf die Rüstungsproduktion umgestellt. Während des Zweiten Weltkriegs müssen zahlreiche Kriegsgefangene in dem Werk Zwangsarbeit verrichten.

1946 wird das Werk enteignet und 1948 als Volkseigener Betrieb weitergeführt. Anfangs ist die Maxhütte der einzige Roheisen­produzent in der Sowjetischen Besatzungszone SBZ, da andere Stahlwerke den Reparationsleistungen zum Opfer fallen. Von 1949 bis 1987 existiert in der Nähe des Werks ein Haft­arbeits­lager, das als »Straf­vollzugs­einrichtung« noch bis zum Ende der DDR weitergeführt wird.

Heinz werden im Haftarbeitslager Unterwellenborn schwere Abrissarbeiten mit dem Presslufthammer zugewiesen. Anfangs benötigt er vollen Körpereinsatz, um das schwere Gerät zu handhaben. In einem Bereich herrscht eine enorme Hitze, dann wiederum muss Heinz sich bei Bohrungen tief in die Erde graben, wo die Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt liegen.

Die Häftlinge arbeiten sechs Tage die Woche. Wenn sie erschöpft und verschmutzt in ihre Unterkünfte zurückkehren, gibt es oft kein Wasser in den Duschen, denn unten im Tal werden Unmengen davon zum Kühlen der Gussformen verbraucht.

»In Unterwellenborn hat man mich fertiggemacht. Seelisch und auch physisch.«

Insbesondere die neu eingetroffenen Häftlinge haben unter körperlicher Gewalt, ausgeübt von den Mithäftlingen, sowie unter den Bestrafungen des Wachpersonals zu leiden.

Die Arrest­zellen bestehen aus zwei mit einem Gitter voneinander getrennten Bereichen. In einem Teil steht die Pritsche für die Nachtruhe, in dem anderen Teil gibt es nur so wenig Platz, dass der Häftling tagsüber zum Stehen gezwungen ist. Grober Steinputz verhindert das Anlehnen an die Wand. Wer beim Sitzen erwischt wird, bekommt Haftverlängerung.

Heinz wird schließlich eingesetzt, an einem Betonwürfel von vier Metern Kantenlänge eine Unterhöhlung für Abwasserleitungen vorzunehmen. Stundenlang sitzt er dafür auf dem kalten Lehm­boden. Pausen, in denen er aufstehen und etwas Luft schnappen kann, dulden die Aufseher selten.

Schon bald bekommt er gesundheitliche Probleme: Das Steißbein ist vom vielen Sitzen entzündet. Auf der Krankenstation ver­schlimmert sich sein Zustand rapide, darum verlegt ihn der Arzt ins Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf.

Die Räumlichkeiten des Haftkrankenhauses spotten ihrer Bezeichnung, denn hier sind die hygienischen Zustände desolat. Heinz wird einer Operation unterzogen, doch die Steißbeinfistel will nicht heilen. Zwei Monate lang muss die Wunde täglich in einer ausgesprochen schmerzhaften Prozedur gespült werden.

Aus Anlass des 23. Jahrestages der Staatsgründung der Deutschen Demokratischen Republik am 6. Oktober 1972 beschließt der Staatsrat der DDR eine Amnestie für insgesamt 32000 Gefangene. Auch politische Häftlinge werden entlassen, davon 2000 in die Bundesrepublik.

Heinz wird ins Wachkommando beordert und befragt, wie er zu der Entlassungsaktion stünde. Er honoriert die Amnestie, setzt die Wachhabenden aber auch darüber in Kenntnis, dass sich seine Meinung über den SED-Staat damit nicht ändere.

»Bloß weil ihr uns hier rauslasst, werdet ihr nicht auf einmal Götter.«

Nach seinem offenen Bekenntnis muss Heinz noch weitere drei Monate im Haftkrankenhaus bleiben. Er ist mittlerweile genesen und wird für Hilfstätigkeiten in der Krankenpflege eingesetzt.

Am 10. Januar 1973, nach verbüßten 15 Monaten Haft, entlässt man ihn. Die verbleibenden fünf Monate seiner Strafe werden zu fünf Jahren Bewährung mit Meldepflicht ausgesetzt. Über die Zeit in der Haft muss er eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Das verordnete Schweigen macht es dem jungen Mann nicht leichter, sich nun wieder ins Alltagsleben zu integrieren.

»Bis zur Wende sprach ich mit niemand darüber. Vertrauen hatte ich zu gar keinem.«

Heinz bekommt eine Arbeitsstelle in seinem ehemaligen Lehr­betrieb im Landmaschinen­bau zugewiesen. Er absolviert einen Schweißer-Lehrgang, erwirbt den Kranführerpass und beginnt dann eine Tätigkeit im Tanklager der Torgauer Minol-Tankstelle. Kategorisch festgelegte Zuständigkeiten und mangelnde Ressourcen vergrämen ihm die Arbeit jedoch. Heinz wechselt zu einer Anstellung als Techniker in der Brauerei Torgau.

Seine Aufmerksamkeit lenkt er unterdessen auf ein neues Hobby. Bis 1982 fährt er Motocross, danach Langstreckenrallyes. Seit 1983 fährt Heinz jährlich zur FIM-Rallye nach Ungarn. Bei diesem mehrtägigen Wettbewerb treffen sich etwa 2000 Motorrad­begeisterte aus 30 Ländern, die sowohl für Motorradclubs als auch in Form von National­mannschaften gegeneinander antreten. Die DDR stellt einen Motorrad-Nationalkader auf, und zu seinem Erstaunen ist Heinz 1986 Teil dieser National­mannschaft.

Heinz Galle auf dem Motorrad, Sommer 1994

Im August 1989 ist der Schauplatz der FIM-Rallye das ungarische Sopron. Ganz in der Nähe dieses Ortes findet am 19. August 1989 das sogenannte Paneuropäische Picknick statt – eine Friedens­demonstration, bei der die österreichisch-ungarische Grenze symbolisch für drei Stunden geöffnet wird. Mehr als 600 DDR-Bürger nutzen die Veranstaltung, um nach Österreich zu flüchten und sich von dort aus in die Bundesrepublik oder andere Länder abzusetzen. Am 11. September 1989 öffnet Ungarn seine Grenzen für DDR-Bürger endgültig.

Über den österreichischen Rundfunk erreicht die Motorradfreunde eine Falschmeldung, dass die Grenzen geschlossen seien. Die Männer befürchten, dieses Treffen sei ihr letztes, und stehen vor der Entscheidung, spontan noch die Gelegenheit zu nutzen, von hier aus zu fliehen. Heinz entscheidet sich dafür, in der DDR zu bleiben.

»Ich war davon überzeugt, dass jede Hand gebraucht wird.«

Im gesamten Gebiet der DDR kommen nun die Ereignisse der Friedlichen Revolution in Gang. Heinz nimmt am ersten Bürger­forum teil, das am 8. Oktober 1989 im Gemeindehaus Torgau stattfindet. Vor den ungefähr 160 Teilnehmern werden die Gründungsaufrufe verschiedener Gruppen verlesen, Heinz schließt sich daraufhin dem Neuen Forum an, eine Bürgerbewegung, welche die Friedliche Revolution wesentlich prägt.

Bei allen Aktivitäten ist Heinz an vorderster Front dabei. Er läuft bei den Demonstrationen mit, unterstützt das Leipziger Bürger­komitee bei der Besetzung der »Runden Ecke«, dem Sitz der Bezirksverwaltung der Staatssicherheit am Dittrichring, und wird in den Sprecherrat des Torgauer Neuen Forums gewählt.

Im Dezember 1989 übernimmt er eine verantwortungsvolle Aufgabe, die ihn mehr als ein Jahr lang erheblich beansprucht: Heinz wird Beauftragter der letzten DDR-Regierung für die Auflösung des MfS bzw. dessen Nachfolger, das Amt für Nationale Sicherheit AfNS, im Kreis Torgau.

Er führt die Stilllegung der konspirativen Objekte der Torgauer Staatssicherheit durch. Dies bedeutet, sämtliche Gebäude und Wohnungen zu erkunden und zu registrieren, die das MfS beispielsweise für Treffen mit Spitzeln genutzt hat. Die Immobilien werden anschließend ausgeräumt und wenn möglich an den ehemaligen Eigentümer zurückgegeben.

In Torgau vernichten die Mitarbeiter des MfS an ihren letzten Arbeitstagen Aktenmaterial in großem Stil. Manchmal sind die Orte, die Heinz untersucht, ebenfalls bereits geräumt. Im Fort Zinna sind die Räumlichkeiten der Stasi besenrein.

»Das waren ja keine dummen Leute, so, wie es manchmal hingestellt wird. Die wussten genau, was los ist.«

Heinz erhält einen Ausweis, der ihn berechtigt, alle infrage kommenden Räume zu betreten und Unterlagen einzusehen. Ein Beamter der Torgauer Kriminalpolizei ist stets als Zeuge mit vor Ort. Amtliche Versiegelungen darf jedoch nur ein Staatsanwalt anbringen. Der Staatsanwalt, der ihm an die Seite gestellt wird, ist der Anklagevertreter aus seiner Gerichtsverhandlung vor 18 Jahren. Er erkennt Heinz nicht wieder.

Als sie schon eine Weile zusammenarbeiten, gesteht ihm der Jurist jedoch seine Angst vor der Rache derjenigen, die er früher ins Gefängnis gebracht hat, und Heinz gibt sich daraufhin zu erkennen. Fortan vermeiden die beiden Männer das Thema.

Diesen Ausweis erhält Heinz Galle als Beauftragter für die Auflösung des MfS vom Bürger­komitee Leipzig.

Die Stilllegung der konspirativen Objekte ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und nimmt beinahe Heinz’ gesamte freie Zeit in Anspruch. Sein Vorgesetzter in der Torgauer Brauerei ist kulant und stellt ihn sogar stundenweise frei, wenn eine Begehung in die Arbeitszeit fällt.

Heinz’ Tätigkeit ist aber nicht überall gern gesehen. Der ehemalige Leiter der Dienststelle des MfS in Torgau wirft ihm vor, daran Schuld zu sein, dass er jetzt keine Arbeit mehr habe. Auch in der Bevölkerung werden manchmal Stimmen gegen ihn laut.

»Ich war immer einer, der als gefährlich angesehen wurde.«

Durch seine Tätigkeit ist es Heinz möglich, sich um eines der ehemaligen konspirativen Häuser zu bemühen, für das kein rechtmäßiger Eigentümer ausgemacht werden konnte. Als er ein ehemaliges Ferienheim in Schildau betritt, ist er sofort von der himmlischen Ruhe des Waldgrundstücks fasziniert. Am 14. September 1990 erhält er den Nutzungsvertrag für sein neues Zuhause.

Einen Tag später verunglückt Heinz schwer mit seinem Motorrad. Die Genesung zieht sich über zweieinhalb Jahre hin, erst nach zahlreichen Aufenthalten in verschiedenen Kliniken heilt seine Beinverletzung.

Selbst während dieser Zeit setzt er seine Tätigkeit für das Bürger­komitee fort. Die Landrätin stellt ihm einen Wagen mit Fahrer zur Verfügung, damit er auch an den Treffen in Leipzig teilnehmen kann. Von ihr wird er letztendlich auch noch in eine Kommission zur Überprüfung des öffentlichen Dienstes im Kreis Torgau berufen.

1994 beantragt Heinz seine politische Rehabilitierung. Nach seiner Entlassung aus der Torgauer Brauerei arbeitet er auf Basis von ABM-Stellen und befristeten Arbeitsverhältnissen bei der evangelischen Kirche.

Heinz hat drei Töchter und lebt heute mit seiner Lebenspartnerin auf dem Waldgrundstück in Schildau. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. (VOS), stellvertretender Vorsitzender der Bezirksgruppe Wurzen und engagiert sich im Beirat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Als Zeitzeuge ist er bei vielen Veranstaltungen in Schulen aktiv und führt Gespräche für die zeitgeschichtliche Forschung.

Seine Stasi-Akte hat Heinz schon bei der ersten möglichen Gelegenheit, während seiner Tätigkeit für das Bürger­komitee, eingesehen. Aktuell hat er die Nachforschung nach weiterem Aktenmaterial über ihn beantragt. Seine bislang eingesehene Akte war zu dünn; die Untersuchung läuft noch.

Durch sein Engagement zur Wendezeit und die detaillierte Beschäftigung mit dem Machtapparat der DDR hat Heinz sein Schicksal auf eine gewisse Weise verarbeitet, dennoch hängen ihm auch heute noch bestimmte Erinnerungen schmerzhaft nach.